Ausweitung von Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen wird erprobt

Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg erprobt die Ausgabe der Corona-Schutzimpfung in Arztpraxen. Start am 8. März 2021

Die Corona-Schutzimpfung wird in Baden-Württemberg verstärkt in die Fläche gebracht: In einem gemeinsamen Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbände werden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in die Impfversorgung einbezogen. Der Sinsheimer Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte begrüßte diesen Schritt, da er zu einer Verbesserung der aktuellen Situation beitragen könne und fordert zugleich eine rasche Ausweitung des Pilotprojekts. Schütte hat sich bereits seit längerem für eine Ausweitung der Impfstoffverteilung an Arztpraxen ausgesprochen, um eine flächendecke Versorgung sicherzustellen. 

„Niedergelassene Ärzte sind der Schlüssel, um den Impfstoff schnell in die Fläche zu bekommen. Gerade für ältere Menschen ist es eine Erleichterung, wenn sie für ihren Impftermin nicht mehr in die teils weit entfernten Impfzentren fahren müssen, sondern bei ihrer Praxis vor Ort eine Impfung erhalten können“, so Schütte. 

Da in den nächsten Wochen und Monaten mit steigenden Impfstofflieferung zurechnen sei, wäre es jetzt Zeit, die niedergelassenen Ärzte in der Fläche in die Impfungen einzubeziehen

In nahezu allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg können Personen im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisierungsstufe in ausgewählten Praxen die Corona-Schutzimpfung erhalten. 

Anspruchsberechtigte Personen sind dabei in der Regel bereits Patientinnen und Patienten der jeweiligen Arztpraxis. Eine Kontaktaufnahme seitens der Patienten ist nicht notwendig, da die teilnehmenden Praxen auf impfberechtigte Patientinnen und Patienten für die Vereinbarung eines Impftermins zugehen werden.

Die dafür ausgewählten Praxen sind über ganz Baden-Württemberg verteilt und es wurde bei der Auswahl der Standorte beachtet, dass auf den Bezirk eines Impfzentrums maximal eine Hausarztpraxis entfällt. Die ausgewählte Praxis rechnet die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Impfung über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ab.Der Pilotversuch startet am 8. März 2021, dabei übernimmt zuständige Sozialministerium die Transportkosten für die Auslieferung der Impfstoffe sowie die Kosten für die Bereitstellung des Impfzubehörs.

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