Mit Beschluss vom 8. Februar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut angepasst. Die Änderungen treten ab Mittwoch, 9. Februar 2022 in Kraft.
Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- In der Alarmstufe I entfällt 3G für den Einzelhandel.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind in der Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen.
- In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
- Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
- Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
- Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher.50 Prozent Auslastung aber maximal 5.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
- 50 Prozent Auslastung aber maximal 10.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+
- Zudem müssen in nahezu allen Bereichen keine Kontaktdaten der Besucher mehr erfasst werden
- Die Kontaktdaten müssen weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in Clubs- und Diskotheken erhoben werden.
Die Verordnung und Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu finden Sie hier: