Anpassung der Corona-Verordnung des Landes ab dem 9. Februar 2022

Mit Beschluss vom 8. Februar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut angepasst. Die Änderungen treten ab Mittwoch, 9. Februar 2022 in Kraft.

Übersicht der wichtigsten Änderungen:

  • In der Alarmstufe I entfällt 3G für den Einzelhandel.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind in der Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen.
  • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
  • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
  • Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
  • Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher.50 Prozent Auslastung aber maximal 5.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
  • 50 Prozent Auslastung aber maximal 10.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+
  • Zudem müssen in nahezu allen Bereichen keine Kontaktdaten der Besucher mehr erfasst werden
  • Die Kontaktdaten müssen weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in Clubs- und Diskotheken erhoben werden.

Die Verordnung und Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu finden Sie hier:

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen