Anpassung der Corona-Verordnung des Landes ab dem 27. Dezember 2021

Mit Wirkung zum 27. Dezember hat das Land erneut Anpassungen an der Corona-Verordnung vorgenommen. Hintergrund ist die bevorstehende Ausbreitung der Omikron-Variante und die Beschlüsse, welche die Regierungschefs der Länder gestern gemeinsam mit dem Bundeskanzler gefasst haben.

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der STIKO angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Bei der Befreiung von der Testpflicht unter Geltung von 2G-plus wird die aktuelle STIKO-Empfehlung umgesetzt. Das heißt, Geimpfte und Genesene werden nur noch dann einer Person mit Auffrischimpfung gleichgestellt, wenn die Grundimmunisierung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich werden bei nicht-immunisierten Personen entsprechend des MPK-Beschlusses auf einen Haushalt und zwei Personen erweitert. Gleichzeitig wird die bisherige Nichtzählung von Personen unter 18 Jahren entsprechend des MPK-Beschlusses auf Personen unter 14 Jahre festgelegt. Kontaktbeschränkungen für immunisierte Personen werden angepasst; aus Verhältnismäßigkeitsgründen findet eine Differenzierung zwischen geschlossenen Räumen (10 Personen) und Außenbereich (50 Personen) statt.
  • (Groß-) Veranstaltungen sind mit einer absoluten Personenobergrenze von 500 (statt 750) Personen zulässig.
  • In der Gastronomie soll fortan eine Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 5 Uhr morgen gelten; es ist eine Ausnahme für die Silvesternacht vorgesehen
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist vom 27. Dezember 2021 bis zum Ende der Weihnachtsferien bei Zugangsbeschränkungen mit 2G oder 2G+ ein negativer Antigen- oder PCR-Test ausreichend

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten: FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Die gesamte Verordnung finden Sie hier:

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