Anpassung der Corona-Verordnung des Landes ab dem 23. Februar 2022

Aufgrund der Beschlüsse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder vom 16. Februar 2022, wird nun auch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angepasst. Die Änderungen treten ab Mittwoch, 23. Februar 2022.

Wesentliche Änderungen sind:

  1. Streichung der Alarmstufe II.
  2. Anpassung der Grenzwerte der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz:
    • Warnstufe ab einem Wert von 4 (oder AIB-Wert 250),
    • Alarmstufe ab einem Wert von 15 (und AIB-Wert 390).
  3. Überwiegende Aufhebung der 3G-Zutrittsbeschränkungen in der Basisstufe sowie weitgehende Einführung von 3G-Regelungen in der Warnstufe.
  4. Aufhebung sämtlicher Betriebsuntersagungen sowie Aufhebung der Ermächtigung zum Erlass von Ausgangsbeschränkungen und lokalen Alkoholverboten.
  5. Erleichterungen der Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften für nicht-immunisierte Personen.
  6. Neuausrichtung der Personen- und Kapazitätsobergrenzen für Veranstaltungen.

Eine Übersicht finden Sie hier:

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