Aufgrund der Beschlüsse der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder vom 16. Februar 2022, wird nun auch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angepasst. Die Änderungen treten ab Mittwoch, 23. Februar 2022.
Wesentliche Änderungen sind:
- Streichung der Alarmstufe II.
- Anpassung der Grenzwerte der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz:
- Warnstufe ab einem Wert von 4 (oder AIB-Wert 250),
- Alarmstufe ab einem Wert von 15 (und AIB-Wert 390).
- Überwiegende Aufhebung der 3G-Zutrittsbeschränkungen in der Basisstufe sowie weitgehende Einführung von 3G-Regelungen in der Warnstufe.
- Aufhebung sämtlicher Betriebsuntersagungen sowie Aufhebung der Ermächtigung zum Erlass von Ausgangsbeschränkungen und lokalen Alkoholverboten.
- Erleichterungen der Kontaktbeschränkungen bei privaten Zusammenkünften für nicht-immunisierte Personen.
- Neuausrichtung der Personen- und Kapazitätsobergrenzen für Veranstaltungen.
Eine Übersicht finden Sie hier: