Mit Wirkung zum 19. März 2022 hat das Land erneut Anpassungen an der Corona-Verordnung vorgenommen. Dies betrifft die allgemeine Corona-Verordnung ebenso wie die Corona-Verordnungen Schule und Kita.
Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Bundes-Infektions-Schutz-Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutz- Maßnahmen ermöglicht.
Wesentliche Punkte der neuen Verordnung:
- Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
- Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab dem 19. März ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung
- Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April bestehen:
- FFP2-Maskenpflicht: in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre
- Medizinische Maske: im freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- An Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht
- Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
- unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen
- 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs
- Pflicht zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs)
- Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.
Die Verordnungen finden Sie hier:
Allgemeine Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Corona-Verordnung Schule: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule
Corona-Verordnung Kita: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-kita
Eine Übersicht finden Sie hier: