Aktualisierte Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne tritt am 23. Dezember in Kraft

Quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs künftig nicht mehr möglich

Von Mittwoch, 23. Dezember 2020 an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung zur Einreise-Quarantäne. Damit reagiert die Landesregierung auf das exponentielle Wachstum des Infektionsgeschehens der vergangenen Wochen und der besonderen Infektionslage in den Grenzregionen.

Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist ab sofort nur noch gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt. Weiterhin keine Pflicht zur Quarantäne besteht, wenn die Grenze insbesondere aus beruflichen, schulischen, medizinischen, pflegerischen oder familiär bedingten Gründen überquert wird. Auch transnationale Partnerschaften ohne Trauschein sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. An der bestehenden 72-Stunden-Regelung ändert sich ebenfalls nichts.

Nach der bisherigen Verordnung galten im Rahmen der 24-Stunden-Regelung keinerlei Einschränkungen.

Hier finden Sie die Verordnung:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/201222_SM_CoronaVO_Einreise-Quarantaene.pdf.

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