Die Landesregierung die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angepasst. Die aktualisierte Verordnung tritt ab dem 27. Oktober 2021 in Kraft und bleibt – sofern die Maßnahmen nicht verlängert werden – bis zum 24. November 2021 gültig.
Inhaltlich werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Einführung einer Regelung, nach der bei Anwendung des 2G-Optionsmodells in der Basisstufe die Maskenpflicht für diejenigen Beschäftigten mit externen Kontakten entfallen kann, die immunisiert sind und dem Arbeitgeber freiwillig ihren Impf- oder Genesenennachweis vorlegen;
- Einführung einer spezifischen Regelung für die Realisierung von Weihnachtsmärkten;
Weitere Details zu den vorgenommenen Änderungen können hier eingesehen werden:
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)