Absonderungspflicht für Bürgerinnen und Bürger mit vollständigem Impfschutz aufgehoben

Damit setzt das Land Baden-Württemberg die Empfehlungen des RKI um und ermöglicht Freiheiten für Geimpfte.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in der zweiten Aprilwoche 2021 seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen. Gleiches gilt für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID- 19-Erkrankung durchgemacht haben.

„Infolge der Empfehlungen des RKI passt die Baden-Württembergische Landesregierung nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend an. Demnach werden nun neue Regelungen in die Verordnungen aufgenommen. Nunmehr müssen sich geimpfte, symptomlose Personen nicht in Absonderung begeben, wenn sie zu einem Covid-19-Fall Kontakt hatten. Gleiches gilt für die Einreisenden aus sämtlichen Risikogebieten“, erklärte der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte. Den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) folgend, wird ein Impfschutz 14 Tage nach Verabreichung der letzten vorgeschriebenen Impfdosis als vollständig angesehen. Es werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe anerkannt.

Die Änderungen sollen am Montag, den 19. April 2021 in Kraft treten.

Weitere Änderungen ergeben sich für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin.

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