Ab 1. Dezember 2022: Wirtschaftshilfen des Landes „Liquiditätskredit (Plus)“ für kleine und mittlere Unternehmen

Zusätzliche Zinsverbilligungen und Tilgungszuschuss für besonders von der Krise betroffene Unternehmen ermöglichen schnelle und zielgerichtete Unterstützung

„Mit den ab heute geltenden Wirtschaftshilfen des Landes, dem sog. Liquiditätskredit (Plus), unterstützt das Land gezielt kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups sowie Freiberufler mit einer Kombination aus verbilligtem Förderkredit und Tilgungszuschuss. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen von zentraler Bedeutung“, so der stellv. Arbeitskreisvorsitzender für Finanzen, Dr. Albrecht Schütte MdL (CDU) am Rande der Finanzausschusssitzung am 1. Dezember in Stuttgart.

Schütte ergänzte: „Das neue Förderprogramm einschließlich der Krisenberatung zur Energiekostenentlastung schließt die Lücke, die die Hilfsprogramme des Bundes hinterlassen haben. Es stellt ein wirksames und gleichsam bewährtes Unterstützungsangebot für Unternehmen dar, weil es schnell, günstig und vor allem zielgerichtet die Liquidität sowie die Eigenkapitalquote der Unternehmen verbessert.“

Aufgrund der jetzigen Krisensituation, insbesondere der hohen Energiekosten, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, zielt das Landesförderprogramm darauf ab den Unternehmen schnell zu helfen. Damit diese zusätzlichen Liquiditätshilfen des Landes möglichst ohne weitere bürokratische Hürden bei den Unternehmen ankommen, bauen diese auf dem bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf.

Abschließend wies Schütte darauf hin, dass weitere Hilfen für Härtefälle vorbereitet und diese im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 8. Dezember endgültig festgelegt würden.

Das Programm startet am 1. Dezember und ist bis zum 31. März 2023 befristet. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken.

Weitere Informationen

Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum vergünstigten Zinssatz von derzeit rund 2,6 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Der Liquiditätskredit (Plus) ergänzt und überbrückt zeitlich die vom Bund angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Energiepreisbremsen. Für die zusätzlichen Hilfen stellt das Land Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 49 Millionen Euro bereit. Diese beinhalten die prognostizierten Zinsverbilligungen, Tilgungszuschüsse und die Bearbeitungskosten der L-Bank.

Der Liquiditätskredit (Plus) richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Mitarbeitern sowie an freiberuflich Tätige. Es können Kredite ab 10.000 Euro und bis fünf Millionen Euro beantragt werden. Die Laufzeiten liegen zwischen vier und zehn Jahren. Um den Liquiditätskredit erhalten zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Ausreichung des Kredits erfolgt über die jeweiligen Hausbanken. Dieser kann außerdem mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank in Höhe von in der Regel 50 Prozent kombiniert werden.

Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Liquiditätskredit und zum Liquiditätskredit Plus der L-Bank entnehmen oder unter: www.l-bank.de/liquidität.

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