Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 30. April 2020

Baden-Württemberg hat die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Kanzlerin Angela Merkel vom 30. April 2020 in die Corona Verordnung eingearbeitet. Ab Montag, den 4. Mai 2020, ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

– Friseure und Fußpflege können wieder ihre Arbeit auf nehmen.

– Die Abschlussklassen besuchen die Schulen

– Alle Einzelhandelsgeschäfte (auch über 800 qm) dürfen wieder öffnen

– Gottesdienste können wieder stattfinden.

Ab dem 6. Mai 2020 sind folgende Einrichtungen (jeweils unter Auflagen) wieder geöffnet:

– Kinderspielplätze

– Museen, Freilichtmuseen, Gedenkstätten

– Zoologische und botanische Gärten

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