3,1 Millionen Euro mehr für die tolle Arbeit unserer Chöre und Musikvereine

Stuttgart – Für den Doppelhaushalt 2023/2024 haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNE auf eine dauerhafte Erhöhung der Chorleiter- und Dirigentenpauschale geeinigt. Damit stärkt Baden-Württemberg die Amateurmusik im Land zum richtigen Zeitpunkt.

Auf maßgebliche Initiative der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg wird die Förderung für die Chöre und Musikvereine im Land erheblich ausgeweitet. Mit zusätzlichen 3,1 Millionen Euro pro Jahr ab 2024 wird die Chorleiter- und Dirigentenpauschale künftig entsprechend der Zahl der Ensembles ausgezahlt und nicht wie bisher entsprechend der Zahl der Vereine. Damit wird die lange geforderte Angleichung an die Übungsleiterpauschale im Sport erreicht.

„Wir stärken die Amateurmusik im Land zum richtigen Zeitpunkt. Denn auch Chöre und Musikvereine sind von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen“, sagt Dr. Albrecht Schütte MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Fraktion. Mit den zusätzlichen Mitteln sichere man das hervorragende musikalische Niveau der Gesangs- und Musikvereine im Land und unterstütze ihre Bemühungen, Mitglieder zu binden.

„Die CDU-Fraktion hat sich seit Jahren für eine Ausweitung der Förderung für die Chöre und Musikvereine im Land eingesetzt. Ich freue mich, dass dies nun so erfolgreich gelungen ist“, ergänzt Guido Wolf, Experte für Breitenkultur in der CDU-Fraktion und Präsident des baden-württembergischen Blasmusikverbands.

Gemeinsames Singen und Musizieren im Verein hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. In rund 12.000 Ensembles von Gesangs- und Musikvereinen engagieren sich rund 1 Million Mitglieder. In den Vereinen begegnen sich Menschen aus unterschiedlichsten Gruppen und Generationen. Die Arbeit der Chöre und Musikvereine hat eine erhebliche gemeinschaftsbildende Wirkung.

Hinweis: Diese Mitteilung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, mithin dem Landtag von Baden-Württemberg. Der Doppelhaushalt 2023/2024 soll planmäßig am 21. Dezember 2022 in seiner dritten Lesung verabschiedet werden.

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