Anpassung der Corona-Verordnung des Landes ab dem 28. Januar 2022
In der neuen Corona-Verordnung berücksichtigt die Landesregierung die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz, verschiedene Gerichtsurteile sowie die veränderte Lage durch die Omikron Variante. Mit Wirkung zum 28.