Land verstärkt Initiative vom Bund: zusätzliche FFP2-Masken
Risikogruppen bestmöglich schützen. Das ist das Ziel der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus“. Seit dem 15. Dezember 2020
Risikogruppen bestmöglich schützen. Das ist das Ziel der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Corona-Virus“. Seit dem 15. Dezember 2020
Büro: 0711-2063 8590
Mobil: 0179-2304036