Land unterstützt Sinsheim und Eschelbronn beim Umgang mit Starkregen und Hochwasserschutz

Effiziente Abwasserentsorgung, Modernisierung von Wasserwerken und Schutz vor Hochwasser: Mit über 176 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zur Umsetzung und Verbesserung der Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Für das Starregenrisikomanagement stellt das Land der Stadt Sinsheim 70.000 Euro bereit, zusätzlich werden 63.000 Euro in die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens Weihergraben in Eschelbronn investiert.

Der CDU-Abgeordnete Dr. Albrecht Schütte macht deutlich: „Jeder Euro für den Hochwasserschutz ist ein gut angelegter Euro. Die Investitionen tragen dazu bei, uns zukunftsfest aufzustellen und damit unsere Städte und Gemeinden noch stärker als bisher für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen. Um Risiken für unsere Infrastruktur zu minimieren sowie Menschen und Natur zu schützen, sind die Maßnahmen für Eschelbronn und Sinsheim enorm wichtig.“

Hintergrund:

Über 87,5 Millionen Euro fließen diesmal in Maßnahmen für den Abwasserbereich. Mit fast 45 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind rund 43,7 Millionen Euro als Unterstützung vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.   

Förderprogramm 2023

Zu den Maßnahmen des Förderprogramms gehören unter anderem:

Abwasserbeseitigung:

–           Modernisierung und Zentralisierung der Abwasserreinigung für eine kosten-effiziente und zukunftsfähige Abwasserentsorgung

–           Ausbau von Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe, um Spurenstoffe zu eliminieren

Wasserversorgung:

–           Umsetzung von zukunftsfähigen Wasserversorgungskonzepten

–           Modernisierung von Wasserwerken, Erweiterungen von Pumpwerken und Neu- und Ausbau von Wasserleitungen

Wasserbau und Gewässerökologie

–           Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen und Sanierung von Hoch-wasserrückhaltebecken

–           Management von Starkregenrisiko

–           Revitalisierung von Gewässern

Ergänzende Informationen:

Die im „Förderprogramm 2023 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.

Bild: C. Fischer

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